Schäden an Rückhaltesystemen nach Verkehrsunfällen

                            
Im Rahmen der Schadensfeststellung von unfallbeschädigten Fahrzeugen stellt sich häufig die Frage, ob das Rückhaltegurtsystem infolge der unfallbedingten Belastung in der weiteren Schutzwirkung eingeschränkt ist und deshalb ein Austausch erforderlich ist.

Liegen sichtbare Schäden am Gurtsystem vor (z. B. Schleif- und Überhitzungsspuren am Gurtband und/oder an der Gurtschnalle), so ist der Austausch notwendig. Bei ausgelöstem Gurtstraffer bzw. ausgelöstem Airbag ist ebenfalls ein Austausch möglich.

Ob die zugehörigen Steuergeräte getauscht werden müssen, hängt vom Gerätetyp ab. Es gibt Steuergeräte, welche "elektronisch zurückgesetzt" werden können, bei anderen verbleibt nur der Austausch.

Wesentlich schwieriger ist die Beurteilung der Notwendigkeit des Austausches von Gurtsystemen, wenn keine Spuren (Gurtmarken) vorliegen.

In der Vergangenheit wurde von einigen in die Unfallinstandsetzung involvierten Seiten nach praktikablen Entscheidungskriterien zum Austausch von Rückhaltesystemen gesucht.

Rückhaltesysteme sind hauptsächlich für einen Frontalaufprall ausgelegt und bieten bei dieser Anstoßart die beste Schutzwirkung. Zwangsläufig erfahren sie auch die größte Belastung. 
Die Belastung hängt im wesentlichen vom Verzögerungsablauf und Kollision ab. Diese Werte stehen jedoch oftmals nicht zur Verfügung. Dementsprechend bleibt nur das Schadensbild bzw. der Schadensumfang als Kriterium zur Beurteilung.
Dieser wird in EES erfasst.

Zahleiche Versuche kamen zu dem Ergebnis, dass ein unbeschädigtes Gurtsystem nach Belastung über einem EES - Wert von 25 km/h ausgetauscht werden sollte.

 

 

 

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